AGB

Fabian Kreutz
Wassermühlenweg 2b
22889 Tangstedt

booking@kreutz-events.de

www.kreutz-events.de

0151 / 75005440

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  • 1 Allgemeines

Für unsere Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung, auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

  • 2 Angebote, Vertrag und Abschluss

Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Auftraggeber das ihm vorliegende Angebot unterschrieben an KREUTZ EVENTS zurücksendet (schriftlich oder per Email). Als Tag des Vertragsschlusses ist der Eingang des unterschriebenen Angebots maßgebend.

  • 3 Pflichten von KREUTZ EVENTS (DJ)
  1. a) Die Anreise des DJs erfolgt ca. 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Der Veranstalter verpflichtet sich, beim Erscheinen des DJs persönlich am Veranstaltungsort zu sein oder einen Ansprechpartner als Vertreter zu benennen.
  2. b) Der DJ ist verantwortlich für die Bereitstellung einer entsprechend der Räumlichkeit dimensionierten PA- und Licht-Anlage, sofern diese auch im Angebot enthalten waren, sowie aller weiteren zu seiner Arbeit notwendigen Geräte.
  3. c) Der DJ gewährt einen kostenlosen DJ-Ausfallservice. Sollte der DJ aus gesundheitlichen Gründen, oder wichtigen sonstigen Gründen sein Engagement nicht antreten können, so wird dieser für gleichwertigen Ersatz sorgen, ohne dass dem Veranstalter hierdurch Mehrkosten entstehen. Ausgenommen sind Gründe in Folge „Höherer Gewalt“ wie z.B. Naturkatastrophen, Autounfälle oder der Sterbefall.
  4. d) Der DJ versichert während der Zeit von 10 Tagen, in der das Angebot dem Veranstalter vorliegt, keine weiteren Engagements für den gleichen Zeitraum anzunehmen, um so dem Veranstalter zu garantieren, dass er am besagten Tag zur Verfügung steht. Diese Klausel verliert ihre Gültigkeit, nachdem die Frist von 10 Tagen verstrichen ist.

Ausnahme:

Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage in der Zukunft liegen, verkürzt sich die Frist, in der das unterschriebene Angebot bei KREUTZ EVENTS eingehen muss, damit ein Vertrag zustande kommt, auf 24 Stunden.

  • 4 Pflichten des Auftraggebers (Bucher, Veranstalter)
  1. a) Der Veranstalter stellt dem DJ einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes zur Verfügung. Fallen hierfür Kosten an, so sind diese vom Veranstalter zu tragen.

Findet die Veranstaltung nicht im Erdgeschoss statt und steht kein Aufzug im Gebäude zur Verfügung, so ist der Veranstalter verpflichtet, dieses vorab dem DJ mitzuteilen. Gegebenenfalls hat der Veranstalter eine Hilfskraft zum Transport der technischen Ausrüstung zu stellen.

  1. b) Bei Veranstaltungen im Freien sorgt der Veranstalter für einen trockenen Standort des DJs und seiner Ausrüstung. Der Veranstalter sichert die Bereitstellung eines Stromanschlusses in der Nähe der Stellfläche des DJs zu. Der Anschlusswert muss mindestens 16 A (230 V) betragen. Die Kosten für den Strom trägt der Veranstalter.
  2. c) Der Veranstalter lässt dem DJ bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung einen detaillierten Anfahrtsplan (wenn notwendig) zum Veranstaltungsort zukommen.
  3. d) Das Catering (Essen, alkoholfreie Getränke) des DJs und max. einer weiteren Hilfskraft geht zu Lasten des Veranstalters.
  4. e) Der Veranstalter ist für die persönliche Sicherheit des DJs und seiner Ausrüstung am Veranstaltungsort verantwortlich.
  5. f) Werden Schäden an der Ausrüstung des DJs vom Veranstalter oder dessen Gästen verursacht, so haftet der Veranstalter hierfür. Dem Veranstalter steht es frei, sich die Kosten vom Verursacher ersetzen zu lassen.

 

 

  • 5 Weitere beidseitige Pflichten und Bestimmungen bei Zustandekommen eines Vertrages
  1. a) Die Musikauswahl kann auf Wunsch des Veranstalters im Vorfeld mit dem DJ besprochen werden. Der DJ kann auf ein Repertoire aus ca. 120.000 verschiedenen Titeln aller Stilrichtungen zurückgreifen. Dennoch besteht kein Anspruch, dass ein bestimmter Titel verfügbar ist.

Größere Moderationen (z.B. Preisverleihungen etc.) und Spieleinlagen sind möglich und erfolgen nach Absprache.

Über die Lautstärke der Musik während der Veranstaltung, entscheidet der Veranstalter.

  1. b) Eine Kürzung der vereinbarten Spieldauer des DJs laut angenommenem Vertrag, mindert nicht die per Angebot vereinbarte Gage. Hiervon ausgenommen sind ausgewiesene Verlängerungsstunden.
  2. c) Jede Verlängerungsstunde ist preislich im Angebot verankert. Verlängerungen der Veranstaltung werden zwischen dem Veranstalter und dem DJ abgesprochen. Der Gesamtbetrag wird vom Veranstalter direkt nach der Veranstaltung in bar an den DJ gezahlt, sofern dieses durch Angebot und/oder Rechnung nicht anders vereinbart ist.

Der DJ ist berechtigt, vor oder während der Veranstaltung Abschlagszahlungen oder die vollständige Gage zuzüglich vereinbarter Kosten für Fahrt und Übernachtung zu fordern. Über die Höhe der vereinbarten Gage ist Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

  • 6 Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA

Prinzipiell ist immer der Veranstalter (z.B. Discothekenbetreiber oder der Organisator einer Veranstaltung) verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Nähere Informationen und Anmeldung sind unter www.gema.de ersichtlich.

 

  • 7 Auftragsstornierung / Regelung bei Anzahlung

Eine ggf. geleistete Anzahlung kann (auch bei fristgerechtem Rücktritt vom Vertrag) nicht zurückerstattet werden. Die Anzahlung wird aber entstehenden Stornogebühren ggf. angerechnet.

Die vorzeitige Kündigung dieses Vertrages ohne wichtigen Grund ist unzulässig. Kann infolge „Höherer Gewalt“, unabwendbarer behördlicher Maßnahmen oder Streik ein Vertragspartner seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllen, so werden beide Vertragspartner von diesen Verpflichtungen entbunden. Ansprüche jeglicher Art können daraus nicht hergeleitet werden.

Jeder Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Kosten selbst.

Bei schuldhafter Vertragsverletzung wird eine gegenseitige Konventionalstrafe in Höhe der Tagesgage festgesetzt.

Die Stornierung eines Auftrages hat in schriftlicher Form (per Post oder E-Mail) zu erfolgen. Bei Stornierung eines bereits begonnen und/oder bestätigten Auftrages werden dem Auftraggeber sämtliche bis dahin angefallenen Handlungskosten in Rechnung gestellt.

Über den Organisationsaufwand hinaus bedeutet dieses, dass sämtliche Stornokosten der Vertragspartner sowie Kosten für nicht mehr stornierbare

Leistungen folgender Maßen gestaffelt sind:

bis 6 Monate vor der Veranstaltung:     keine Stornogebühren

bis 4 Monate vor der Veranstaltung:      50 % der Gesamtkosten

bis 1 Monat vor der Veranstaltung:       80 % der Gesamtkosten

bis 1 Woche vor der Veranstaltung:      100 % der Gesamtkosten

Die obigen Stornobedingungen gelten, wenn die Buchung mehr als 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum stattgefunden hat.

Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. wenn die Buchung weniger als 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum stattgefunden hat, beträgt die Stornogebühr die volle Summe der gebuchten Variante.

Ausnahmen:

Ein Rücktritt seitens KREUTZ EVENTS ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In diesem Falle wird durch KREUTZ EVENTS Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt.

Ein Rücktritt vom Vertrag/von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich schriftlich zu erfolgen.

Ist der Buchungseingang weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn, ist eine kostenlose Stornierung nicht mehr möglich.

  • 8 Vermittlung von DJs

Erfolgt eine Vermittlung eines DJs durch KREUTZ EVENTS, so ist dieser DJ als Dritter ausschließlich in der Verantwortung für Verspätungen, Ausfälle und die ordnungsgemäße Erfüllung der Dienstpflicht. KREUTZ EVENTS erscheint hier lediglich als Vermittler und kann unter keinen Umständen die Haftung für einen weiteren Dienstleister übernehmen, da dieser auch in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handelt.

  • 9 Nutzung von übermittelten Daten

Der Auftraggeber darf übermittelte Informationen nur für die genannten Veranstaltungen nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Locations und Einsatzkräfte über die KREUTZ EVENTS Informationen geliefert hat, dürfen nur mit Zustimmung von KREUTZ EVENTS für andere Veranstaltungen genutzt werden. Von KREUTZ EVENTS erstellte Konzepte und Vorschläge, für die Durchführung von Veranstaltungen und Werbeaktionen dürfen vom Auftraggeber nur nach schriftlicher Zustimmung durch KREUTZ EVENTS verwendet werden.

Bei Zuwiderhandlungen steht KREUTZ EVENTS die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn dem Auftraggeber die betreffenden Informationen von KREUTZ EVENTS übermittelt worden wären. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben KREUTZ EVENTS vorbehalten.

  • 10Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen KREUTZ EVENTS und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

  • 11 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

  • 12 Informationen zur Online – Streitbeilegung

Informationen zur Online-Streitbeilegung (OS) und der OS-Plattform zur außergerichtlichen Lösung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern in der EU finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr

 

  • 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand: Juni 2022

Fabian Kreutz